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Kurzzeitpflege

Wenn im Anschluss an eine stationäre Behandlung (z.B. Krankenhausaufenthalt) oder in sonstigen Krisensituationen die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann, weil der Allgemeinzustand noch zu sehr herabgesetzt ist bzw. sich vorübergehend verschlechtert hat, besteht die Möglichkeit, Leistungen der Kurzzeitpflege zu erhalten.

Anspruch für 4 Wochen: 1.612 € bei Pflegegrad 2 bis 5 ab 01.01.2017 

Es besteht ein erweiterter Anspruch je Kalenderjahr für längstens 8 Wochen und bis zu 3.224 €, bei noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Urlaubs- und Verhinderungspflege.

Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

Verhinderungspflege, Urlaubsbetreuung

Können Angehörige oder andere Pflegepersonen z.B. wegen eines Urlaubes oder aufgrund von Krankheit die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, haben Pflegebedürftige für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Höhe von bis zu 1.612 €. 

Erweiterter Anspruch für längstens 6 Wochen und bis zu 2.418 €

Diese Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wir bieten Ihnen diese Leistungen im "Haus Tanneneck" in Neidhardtsthal an.

Auf Wunsch stellen wir für die Angehörigen
ein Gästezimmer zur Verfügung.

Informieren Sie sich unverbindlich über freie Plätze und
unsere Angebote. Anmeldungen sind jederzeit möglich.