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Kurzzeitpflege

Wenn im Anschluss an eine stationäre Behandlung (z.B. Krankenhausaufenthalt) oder in sonstigen Krisensituationen die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann, weil der Allgemeinzustand noch zu sehr herabgesetzt ist bzw. sich vorübergehend verschlechtert hat, besteht die Möglichkeit, Leistungen der Kurzzeitpflege zu erhalten.

Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden, beschränkt sich auf bis zu vier Wochen und wird mit bis zu 1.550,00 € im Kalenderjahr bezuschusst.

Verhinderungspflege, Urlaubsbetreuung

Können Angehörige oder andere Pflegepersonen z.B. wegen eines Urlaubes oder aufgrund von Krankheit die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, haben Pflegebedürftige für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Höhe von bis zu 1.550,00 €. Diese Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wir bieten Ihnen diese Leistungen im "Haus Tanneneck" in Neidhardtsthal an.

Auf Wunsch stellen wir für die Angehörigen
ein Gästezimmer zur Verfügung.

Informieren Sie sich unverbindlich über freie Plätze und
unsere Angebote. Anmeldungen sind jederzeit möglich.