Kurzzeitpflege

Wenn im Anschluss an eine stationäre Behandlung (z.B. Krankenhausaufenthalt) oder in sonstigen Krisensituationen die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann, weil der Allgemeinzustand noch zu sehr herabgesetzt ist bzw. sich vorübergehend verschlechtert hat, besteht die Möglichkeit, Leistungen der Kurzzeitpflege zu erhalten.

Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden, beschränkt sich auf bis zu 4 Wochen und wird mit bis zu 1.550 € im Kalenderjahr bezuschusst.

Verhinderungspflege / Urlaubsbetreuung

Können Angehörige oder andere Pflegepersonen z.B. wegen eines Urlaubes oder auf Grund von Krankheit die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, haben Pflegebedürftige für 4 Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Höhe von bis zu 1.550 €. Diese Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wir bieten Ihnen Leistungen im Haus Tanneneck in Neidhardtsthal an.

  • helle und freundliche Einzelzimmer, die Ihre Erholung und Genesung unterstützen
  • behindertengerechte Ausstattung
  • ruhige Lage
  • ein abwechslungsreiches Speisenangebot
  • Beschäftigungsangebote: Seniorengymnastik, Gedächtnistraining, kreatives Gestalten
  • Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie auf Rezept
  • Frisör- und Podologiebesuche
  • Fahrdienst
  • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger

Auf Wunsch stellen wir für Angehörige auch Gästezimmer zur Verfügung.

Informieren Sie sich unverbindlich über freie Plätze und unsere Angebote. Anmeldungen sind jederzeit möglich.