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Pflegeberatung

Wenn sich die gesundheitliche Situation von Menschen ändert und sie auf professionelle Hilfe angewiesen sind, treten viele Fragen und Unsicherheiten auf, die durch eine fachliche Beratung seitens unseres Pflegedienstes weitestgehend ausgeräumt werden können.

Ziel ist dabei die Sicherung einer ausreichenden Versorgung, d.h. der Pflegebedürftige kann im Rahmen des gesamten Leistungsspektrums des sozialen Netzes (Angehörigen, Freunde, Nachbarn etc.) und der Leistungen des Pflegedienstes ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen, dass der Würde des Menschen entspricht.

Rufen Sie uns an. Gerne beraten und unterstützen wir Sie und beantworten Ihre offenen Fragen.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie benötigen diesen Nachweis, weil Sie Ihre Angehörigen zu Hause pflegen und Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten?


Für  Pflegegrad 1, 2 und 3 wird er halbjährlich und für die Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ausgestellt. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45a SGB XI festgestellt ist, sind berechtigt, den Beratungseinsatz innerhalb der genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.

Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45a SGB XI festgestellt ist und die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (Pflegestufe 0), können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Pflegestützpunkt
Sie erhalten noch kein Pflegegeld, möchten aber eine Beratung zur Pflege und wie Sie weitere Hilfen erhalten können?


Wir sind eine anerkannter Beratungsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. und sind gerne bereit, Ihnen individuelle Beratung- und Hilfsangebote zu vermitteln. Erfahrene Fachkräfte beantworten Ihre Fragen.